By Published On: 27. Juni 2019Categories: Gesundheit, Psychologie

Tut uns leid, aber wir nehmen keine neuen Patienten bei uns in der Praxis auf, wir sind voll. Sie sind ja Kassenpatient richtig? Ja- Da müssen Sie sich leider einen anderen Arzt suchen.“ „Also den nächsten freien MRT-Termin haben wir erst in sechs Wochen wieder. Sie sind ja Kassenpatient, wenn sie Privatpatient wären, könnten Sie schon morgen kommen, aber wir müssen eben 40 Prozent der Termine für Privatpatienten freihalten.“ Solche Aussagen wurden auch mir gegenüber getätigt. Sie spiegeln jedoch wider, was tagtäglich GKV-Patienten in Deutschland passiert: Ablehnung auf Grund der Versicherungsart, da für GKV Patienten knapp kalkuliertes Budget zur Behandlung benötigt wird, bei einem Privatpatienten jedoch nicht.

Auswirkungen auf Patienten

Die Zurückweisung und passive Bekanntgabe, dass man als Kassenpatient nicht behandelt wird, weil die Arztpraxis damit keinen Gewinn erwirtschaftet, sondern Verlust machen könnte, da kein Budget mehr für Kassenpatienten vorhanden ist, lässt durchaus Frustration und Ärger über das bestehende Gesundheitssystem aufkommen. Ärger, der dazu führt, dass Patienten aufgrund ihrer bestehenden gesundheitlichen Beschwerden zusätzlich Stress empfinden. Hinzukommt, dass nicht jeder Patient zu jedem Arzt will: Die so häufig angesprochene Arzt-Patienten-Beziehung muss passen, um ein effektives shared descision making zu erzielen. Doch nicht nur Patienten selbst leiden darunter, sondern auch Angehörige, die die Patienten zum Arzt begleiten müssen oder für die Patienten die Arzttermine managen müssen. Die Ablehnung kann jedoch auch bei willensschwachen Persönlichkeiten zur Resignation führen, woraus eine weitere Suche nicht zustande kommt und sich der Gesundheitszustand womöglich noch verschlimmert. Personen, die diese Ablehnung nicht hinnehmen möchten und eine schnelle Behandlung erwünschen, wenden sich zum Teil an die nächsten Notaufnahmen der wohnortsnahen Krankenhäuser, oder werden über die Notaufnahmen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst gelotst.[1]

Lösungsansätze und ihre Barrieren

Der derzeitige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte diese Problematik entschärfen, indem er Hausärzte eine extrabudgetierte Vergütung zugesteht, wenn sie dringende Facharzttermine vermitteln und auch neue Patienten der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen.[2] Bereits Ex-Gesundheitsminister Heiner Garg forderte eine Entbudgetierung für niedergelassene Ärzte,[3] was bisher von den Kassen noch nicht nachgegangen wurde. Die niedergelassenen Facharztpraxen sind überwiegend überlaufen und machen ihr Recht geltend, Patienten abzulehnen, wenn die Patienten nicht unter akuten Schmerzen, einer rasch verlaufenden Verschlimmerung der Symptome leiden oder bereits als Notfallpatient eingestuft wurden. Die Behandlungspflicht eines Arztes hat also auch ihre Grenzen.[4] Diese Grenzen betreffen unter anderem den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient: da der Patient bereits ohne jeglichen Arztkontakt abgelehnt wurde, kam kein Behandlungsvertrag zustande und der Patient hat kein Anspruch darauf, von diesem Arzt behandelt zu werden.[5]

Die Zeit drängt, der Handlungsbedarf besteht

Neben der Extrabudgetierung für Ärzte bestehen auch weitere Ansätze, um die medizinische Versorgung von gesetzlich Versicherten zu gewährleisten, wie etwa Terminvergabe bei vertraglichen Fachärzten innerhalb vier Wochen durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Eine weitere Möglichkeit wäre die generelle Anzahl der Ärzte zu erhöhen, was bedeutet, es müssen mehr Studienplätze zur Verfügung stehen. Dies wirft jedoch weitere Fragen auf: bedeuten mehr ausgebildete Ärzte automatisch mehr Ärzte in eigenen Praxen mit kassenärztlicher Zulassung? Werden die Krankenkassen im Sinne der Paragraphen 99-105 SGB V die Anzahl der kassenärztlichen Sitze erweitern, in Verbindung damit die Bedarfsplanung[6] überarbeiten und mehr Sitze verteilen, um die Anlaufstellen für GKV Patienten zu erweitern? Diese Fragen sind meiner Meinung nach berechtigt, denn der Bedarf an mehr Ärzten, deren Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen gedeckt werden, besteht schon jetzt.

Es ist meiner Meinung nach kritisch zu betrachten, warum in der ambulanten Behandlung beim Facharzt oder Hausarzt ein Unterschied zwischen privat oder gesetzlich Versichertem gemacht wird, in der Notfallversorgung jedoch primär keine Unterscheidung gemacht wird. Wenn ein Patient Hilfe benötigt, egal in welchem Ausmaß, wird ihm diese zuteil. Wieso wird dann also in der ambulanten Versorgung beim Fach- oder Hausarzt die Hilfeleistung nach Kassenzugehörigkeit kategorisiert, obwohl auch in diesem Fall ein Patient Hilfe benötigt? Dieser Aspekt der vorbehaltlosen Versorgung sollte es aus meiner Sicht im gesamten Gesundheitswesen gelten, damit der Gedanke an eine zwei-Klassen-Medizin nicht mehr aufkeimt.

Fazit:

Eine extrabudgetäre Vergütung wird nicht ausreichen, um gesetzlich Versicherte schneller behandeln zu können und Terminwartezeiten zu verkürzen. Die Maßnahme der Einrichtung von Terminservicestellen zur Terminvergabe bei Fachärzten soll den Versicherten bei der Suche nach einem Facharzt unterstützen, jedoch ist zu bedenken, dass sich dadurch der Suchradius für einen entsprechenden Facharzt, im Vergleich zum selbstgewählten Suchradius, deutlich erweitern kann und man weitere Strecken zu bewältigen hat.[7] Eine Entbudgetierung würde für GKV Patienten eventuell bedeuten, schneller einen Termin beim Arzt seiner Wahl zu bekommen, auch ohne die Inanspruchnahme von Terminservicestellen, da sie so mit Privatpatienten gleichgestellt wären.

Quellenangaben:


[1] Vgl. KU Gesundheitsmanagement 10/2018, S. 14 https://www.wiso-net.de/document/KU__3151354124
[2] Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de 28.05.2019
[3] Vgl. https://www.kbv.de/html/2018_35451.php 29.05.2019
[4] Vgl. §13 Abs.7 BMV-Ä
[5] Vgl. Walter, U., 2013, S.12
[6] Vgl. Simon, M., 2017, S.158
[7] Vgl. https://www.kbv.de/media/sp/Anlage_28_Terminservicestellen.pdf

Literaturverzeichnis:


Walter, U.: Das neue Patientenrechtegesetz, Praxishinweise für Ärzte, Krankenhäuser und Patienten, C.H. Beck Verlag, Nördlingen 2013
Simon, M.: Das Gesundheitssystem in Deutschland, Eine Einführung in Struktur und Funktionsweise, 6.vollständig aktualisierte und überarbeitete Auflage, hogrefe Verlag, Bern 2017

Internetquellenverzeichnis:


https://www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php
KU Gesundheitsmanagement 10/2018, S. 14 https://www.wiso-net.de/document/KU__3151354124
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html 28.05.2019
https://www.kbv.de/html/2018_35451.php 29.05.2019
https://www.kbv.de/media/sp/Anlage_28_Terminservicestellen.pdf

Titelbild: Quelle: Stephen Petrey, https://unsplash.com/photos/j5UkXPJZgfs

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