Kürzlich erhielt ich von meiner Krankenkasse ein Informationsschreiben zur Elektronischen Patientenakte (ePA), welches mein Interesse an diesem Thema geweckt hat. Bereits seit 2021 können freiwillige Nutzer (gesetzl. Versicherte) eine ePA erhalten. Ab 2025 wird diese für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend (mit Widerspruchsrecht). 1 Schon lange bin ich der Meinung, dass dies eine sinnvolle und effektive Lösung darstellen könnte.
Die Elektronische Patientenakte (ePA) wird als bedeutender Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens angesehen und hat das Potenzial, die Verwaltung und den Austausch von Gesundheitsdaten grundlegend zu verändern. In einer Zeit, in der der Zugang zu Informationen und die Vernetzung im Gesundheitssektor immer wichtiger werden, bietet die ePA zahlreiche Vorteile für PatientenInnen, Ärzte und das gesamte Gesundheitssystem. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Aspekte der ePA und erläutert Vorteile und Herausforderungen sowie ihren Einfluss auf die zukünftige Gesundheitsversorgung.
1 Vgl. BMG (2024a)
Was genau ist die Elektronische Patientenakte (ePA)?
Die Elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, die alle relevanten Gesundheitsdaten eines Patienten umfasst. Arztpraxen nutzen diese über ihr Praxisverwaltungssystem und haben in der Regel Zugriff auf alle Dokumente (dieser ist auf 90 Tage beschränkt, ab Stecken der Versichertenkarte). Praxen sind verpflichtet, die ePA mit bestimmten Behandlungsdaten zu befüllen, sofern diese elektronisch vorliegen und die Versicherten nicht widersprochen haben. Die ePA ermöglicht es Patienten, ihre Gesundheitsdaten zentral zu verwalten und zu steuern. Über eine App können die Versicherten auf ihre ePA zugreifen und selbst entscheiden, welche Ärzte ihre Daten einsehen dürfen oder ob sie den Zugriff verweigern möchten. Zu den gespeicherten Daten können gehören:
- Notfalldaten
- Praxisbesuche, Krankenhausaufenthalte
- Diagnosen, Befunde
- Arztbriefe
- Röntgenbilder
- Therapiemaßnahmen, Behandlungen, Behandlungsverläufe und Berichte
- Medikamentenlisten
- Impfungen
- Laborergebnisse
- oder eigene Daten wie Tagebuch über Blutzuckermessungen
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2 Vgl. KBV (2024a), S.3-4,8; BMG (2024a), KBV (2024b); Böhm (2024)
Vorteile der ePA
Die Elektronische Patientenakte (ePA) bringt zahlreiche Vorteile für Versicherte, behandelnden Ärzte, Einrichtungen und Apotheken mit sich. Sie verbessert allgemein die Anamnese, Diagnostik und Behandlung durch zuverlässige Daten und trägt zur erhöhten Transparenz im Gesundheitswesen bei.
- Optimierte Vernetzung der Gesundheitsversorgung: Die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten erleichtert den Austausch zwischen Behandelnden, Einrichtungen und den Versicherten, was zu einer besseren Koordination und Informationsbeschaffung der Behandlung führt. Doppeluntersuchungen können vermieden -, Arztwechsel und die Behandlungsqualität verbessert werden.
- Effiziente Dokumentation: Ärzte haben schnellen und einfachen Zugriff auf die Daten ihrer Patienten, wodurch die Dokumentation vereinfacht und wertvolle Zeit gespart wird.
- Erhöhte Patientenautonomie: Die ePA ermöglicht es Patienten, die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten zu behalten. Sie können entscheiden, wer Zugriff auf ihre Informationen hat und welche Daten geteilt werden.
- Verbesserte Patientensicherheit: Durch den Zugriff auf vollständige und aktuelle Informationen können Ärzte fundiertere Entscheidungen treffen, was das Risiko von Behandlungsfehlern reduziert.
- Unterstützung von Präventionsmaßnahmen: Die ePA analysiert Gesundheitsdaten und gibt Empfehlungen für Vorsorgeuntersuchungen, wodurch präventive Maßnahmen gefördert werden.
- Notfallversorgung: Im Ernstfall haben Ärzte sofortigen Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten, was eine schnelle und angemessene Versorgung ermöglicht.
- Zeit- & Ressourcenersparnis: Lange Vorgespräche und das Zusammenstellen von Unterlagen entfallen weitgehend, was den Behandlungsprozess effizienter gestaltet. Zudem kann Papier gespart werden.
- Sicherer Speicherort (geschützt vor Einblick Dritter)
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3 Vgl. KBV (2024a), S.3-4; Verbraucherzentrale.de (2024); Amelung et al. (2016), S.1-4; Böhm (2024)
Herausforderungen und Bedenken
Trotz ihrer vielen Vorteile gibt es auch Herausforderungen und Bedenken bei der Implementierung:
- Datenschutz und Datensicherheit: Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Deshalb sind strenge Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um Datenmissbrauch und unbefugten Zugriff zu verhindern (Schutz vor Zweckentfremdung, Cyberangriffen, etc.).
- Akzeptanz: Es ist wichtig, dass sowohl Ärzte als auch Patienten von den Vorteilen der ePA überzeugt sind. Schulungs- und Informationskampagnen sind notwendig, um Bedenken auszuräumen und die Akzeptanz zu steigern.
- Technisch: Die Einbindung der ePA in bestehende Systeme sowie die Schaffung einer einheitlichen technischen Infrastruktur stellen komplexe Herausforderungen dar, die Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Technische Störungen oder Systemausfälle könnten den Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten einschränken. Versicherte, welche über kein geeignetes Endgerät verfügen, haben keinen eigenständigen Zugriff auf ihre ePA. Zudem sind nicht alle ausreichend technisch versiert, was dazu führen kann, dass einige Schwierigkeiten haben, die ePA effektiv zu nutzen.
- Finanzierung: Die Umsetzung der ePA erfordert Investitionen in Technologie und Schulung. Daher müssen geeignete Finanzierungsmodelle entwickelt werden, um die Implementierung zu unterstützen.
- Vollständigkeit: Der Nutzen der ePA hängt davon ab, ob diese konsequent genutzt und regelmäßig aktualisiert wird.
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4 Vgl. Amelung et al. (2016), S.1-4; Verbraucherzentrale.de (2024); Böhm (2024)
Ausblick und Fazit
Ab 2025 wird die Elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein, wobei ein Widerspruchsrecht besteht. Die Einführung erfolgt schrittweise. Die ePA hat das Potenzial, das Gesundheitssystem zu verbessern, hängt jedoch von der technischen Umsetzung, der Akzeptanz bei Ärzten und PatietenInnen sowie dem verantwortungsvollen Umgang mit Daten ab. Sie bietet Vorteile wie bessere Vernetzung, erhöhte Patientensicherheit und mehr Autonomie. Trotz der Herausforderungen bei der Implementierung ist die ePA ein wichtiger Schritt in Richtung moderner Gesundheitsversorgung und könnte die Qualität der medizinischen Versorgung erheblich steigern. Die Entwicklung der ePA wird spannend sein, da sie neue Möglichkeiten für die Gesundheitsversorgung eröffnet. 5
5 Vgl. BMG (2024b); KBV (2024a)
Nachweise
Titelbildquelle:
designed by freepik, von jannoon028, Draufsicht der Arzt mit einem Laptop und eine Zwischenablage, www.freepik.com, abgerufen am 28.10.24 unter: https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/draufsicht-der-arzt-mit-einem-laptop-und-eine-zwischenablage_977808.htm#fromView=search&page=1&position=0&uuid=ce0c3409-1ac9-4945-9afd-44c20b238ed6
Literaturverzeichnis:
Amelung, V./Chase, D./Urbanski, D./Bertram, N./Binder, S. (2016), Die elektronische Patientenakte. Fundament einer effektiven und effizienten Gesundheitsversorgung (1.Auflage). Heidelberg: medhochzwei Verlag.
BMG (2024a), Elektronische Patientenakte (ePA), in: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte, abgerufen am 28.10.24.
BMG (2024b), Bundestag verabschiedet Digitalgesetze für bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen, in: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-digitalgesetze-pm-14-12-23.html, abgerufen am 28.10.24.
Böhm, P. (2024), Die elektronische Patientenakte (ePA): Revolution im deutschen Gesundheitswesen für Versicherte, in: https://labuniq.com/die-elektronische-patientenakte-epa-revolution-im-deutschen-gesundheitswesen-fur-versicherte/, abgerufen am 28.10.2024.
KBV (2024a), Die elektronische Patientenakte ab 2025 in der Praxis. Basisinformationen zu Inhalten, Zugriffsrechten und Pflichten, KBV PraxisInfoSpezial, S.2-12, in: https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfoSpezial_ePA.pdf, abgerufen am 28.10.24.
KBV (2024b), Die elektronische Patientenakte ab 2025. In der Praxis, Auf einen Blick, in: https://www.kbv.de/media/sp/ePA_Infoblatt_Auf-einen-Blick.pdf, abgerufen am 28.10.24.
Verbraucherzentrale.de (2024), Elektronische Patientenakte (ePA): Digitale Elektronische Patientenakte (ePA): Digitale Gesundheitsakte für alle kommt, in: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-gesundheitsakte-fuer-alle-kommt-57223, abgerufen am 28.10.24.