Millionen Bürger haben sie in den letzten Wochen und Monaten bereits erhalten – Post von der Deutschen Rentenversicherung, die mit dem Logo eines kleinen roten, lachenden Briefkuverts die Sozialwahl 2017 ankündigen und darüber informieren will.
Unter Sozialversicherungswahl, kurz Sozialwahl, wird die Wahl zu den Organmitgliedern der Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherungsträger verstanden. Selbstverwaltung gibt dem Bürger die Möglichkeit, staatliche Aufgaben mitzugestalten. Die Vertreterversammlungen, die Verwaltungsräte und die jeweiligen Vorstände stellen im Allgemeinen die Selbstverwaltungsorgane dar und werden von Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber gebildet.
Gewählt werden mittels Sozialwahl die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Rentenversicherung[1]; die Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit werden infolge der Staatsnähe ernannt, wodurch Wahlen entfallen.[2]
Sozialwahlen finden alle sechs Jahre (zuletzt also 2011) in Form einer reinen Briefwahl statt und stellen gemessen an der Anzahl der Wahlberechtigten, nach der Bundestags- und der Europawahl die drittgrößten Wahlen in Deutschland dar.[3] Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die sozialversicherungspflichtig versichert sind und bis zum 2. Januar des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben, Rentner sowie Arbeitgeber.[4] Rechtliche Grundlage für die Sozialwahlen bildet § 43ff. SGB IV. Sie sind als freie und geheime Wahlen nach dem Prinzip der Verhältniswahl (d.h. die Sitzverteilung berechnet sich nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Vorschlagslisten entfallenden Stimmen[5]) durchzuführen.[6]
Ablauf der Sozialwahlen
Entsprechend § 46 Abs. 1 SGB IV werden die Vertreter der jeweiligen Gruppen von Versicherten und Arbeitgebern getrennt auf der Basis von Vorschlagslisten gewählt.[7] Diese Vorschlagslisten können vornehmlich von Gewerkschaften und anderen selbstständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung sowie deren Verbänden, von Arbeitgebervereinigungen sowie deren Verbänden, von berufsständischen Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren Verbänden, von Landesfeuerwehrverbänden sowie Versicherten, Selbstständigen ohne fremde Arbeitskraft und Arbeitgebern (freie Liste) eingereicht werden.[8] Alle wahlberechtigten Bürger erhalten die Wahlunterlagen (in diesem Jahr ab dem 25. April 2017) per Post. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, bei allen Versicherungsträgern, bei denen ihre Mitarbeiter versichert sind, zu wählen. Die Versicherten könne ihre Stimme für eine/n der Listenkandidatinnen/-kandidaten ihres Versicherungsträgers (innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Rentenversicherung) abgeben. Für die Sozialwahl ist vonseiten des Gesetzgebers die Urwahl (Wahl mit Wahlhandlung) vorgesehen, jedoch ist auch eine Friedenswahl (Wahl ohne Wahlhandlung) möglich. Befinden sich auf den Listen nicht mehr Kandidaten als Sitze in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten zu vergeben sind, oder wird nur eine Vorschlagsliste eingereicht, können die Mandate einvernehmlich besetzt werden; die Bewerber gelten dann automatisch als gewählt (Friedenswahl).
2017 ist insbesondere für die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Saarland, für die BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk sowie weiterhin für einzelne andere Träger eine Urwahl vorgesehen.
Abgestimmt werden kann bis zum 31. Mai 2017. Dazu können die Stimmzettel in amtlichen Wahlbriefumschlägen unentgeltlich bei der Deutschen Post AG abgegeben bzw. in den Postkasten eingeworfen werden.[9]
Die gebildeten Vertreterversammlungen sowie die Verwaltungsräte führen ihre Aufgaben ehrenamtlich aus. Die Vertreterversammlungen (der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen) wählen ebenso ehrenamtliche Vorstände; die Verwaltungsräte (der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) wählen hauptamtliche Vorstände.[10]
Die Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane sind vielfältig…
Die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung legen u.a. Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrentarife sowie die Beitragshöhe für die Versicherung fest und richten Widerspruchsstellen ein. Auch die Verwaltungsräte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung richten Widerspruchsstellen für Versicherte ein. Außerdem entscheiden sie u.a., welche Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen gefördert und übernommen werden und legen den Haushaltsplan fest. Die Vertreterversammlung der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet über die Vergabe von Reha-Leistungen, richtet ebenso Widerspruchsausschüsse für die Versicherten ein und wählt ehrenamtlich tätige Versichertenberater, die die Versicherten bei der Antragsbeschaffung und -stellung unterstützen.[11]
Kritik an den Sozialwahlen
Die Sozialversicherungswahl gibt es seit 1953. Seither hat sie elfmal stattgefunden, jedoch lag die Wahlbeteiligung stets unter 50%, 2011 gaben sogar nur 15% aller Wahlberechtigten ihre Stimme ab.
Getreu dem Grundgedanken „Wer Beiträge einzahlt, soll auch bei deren Verwendung mitbestimmen.“[12], stellt die Sozialwahl eigentlich ein bürgernahes und urdemokratisches Element der Mitbestimmung dar. Doch gerade diese Mitbestimmungsmöglichkeit wird immer wieder in Frage gestellt:
Die Mehrheit der Träger entscheidet sich nämlich für das Instrument der Friedenswahl. 2011 kam bei 206 von 216 Trägern die „Wahl ohne Wahlhandlung“ zum Einsatz; d.h. von 4215 zu vergebenden Plätzen in den Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen wurden gerade einmal 168 Sitze über die Urwahl bestimmt. 2017 wird dies ähnlich sein, da insgesamt nur für acht Akteure eine Urwahl vorgesehen ist. Somit bestimmen 2017 die 51 Millionen Wahlberechtigten über eine winzige Anzahl an Parlamentsitzen der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Der SPD-Politiker Klaus Kirschner, der 2011 Bundeswahlbeauftragter für die Sozialwahl war, forderte in seinem Abschlussbericht daher eine „übergeordnete Legitimationsstufe“ für die Friedenswahl, da die gesetzlichen Sozialversicherungsträger schließlich die gesamte Gesellschaft betreffen würden und sich eine interne Bestimmung der Entscheidungsträger in den Selbstverwaltungsorganen daher nur schlecht begründen ließe. Ein entsprechendes Reformkonzept wurde bislang allerdings kaum weiterverfolgt.
Des Weiteren stehen auch die immensen Kosten von schätzungsweise 50 Millionen Euro für die diesjährige Sozialversicherungswahl, ihre mangelnde Transparenz sowie die Ähnlichkeit der zur Wahl stehenden Kandidaten in der Kritik.[13]
Diese Kritikpunkte lassen den Schluss zu, dass die Sozialwahl tatsächlich nach einer Reform verlangt, um als Element der Mitbestimmung fungieren und wahrgenommen werden zu können. Letztlich ist das Prinzip „Interessen der Versicherten und Arbeitgeber werden von Versicherten und Arbeitgebern vertreten“ ein gutes und mit der Beteiligung an der Wahl signalisiert der Bürger, dass ihm dieses Prinzip und eine Möglichkeit zur Mitgestaltung wichtig sind.
Ob die Wahlberechtigten im Jahr 2023 die dann wieder stattfindende Sozialwahl tatsächlich als Chance zur Mitgestaltung sozialer Angelegenheiten wahrnehmen werden, ist Aufgabe der Politik und bleibt abzuwarten.
Quellenverzeichnis
[1] Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): 2016, S. 18f.; Deutscher Gewerkschaftsbund, Sozialwahlen 2017, (13. April 2017), http://sozialwahl.dgb.de.
[2] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fragen und Antworten zu den Sozialwahlen, (13. April 2017), http://bmas.de.
[3] Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund und Verband der Ersatzkassen e.V., Sozialwahlen 2017, (12. April 2017), http://www.sozialwahl.de.
[4] Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): 2016, S. 20.
[5] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, Verhältniswahl, (12. April 2017), http://www.wirtschaftslexikon.gabler.de.
[6] § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB IV (20. November 2015)
[7] § 46 Abs. 1 SGB IV (20. November 2015)
[8] § 48Abs. 1 Satz 1 SGB IV (20. November 2015)
[9] § 54 Abs. 4 SGB IV (20. November 2015); Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund, Sozialwahlen 2017, (13. April 2017), http://www.sozialwahl.dgb.de; Deutsche Rentenversicherung Bund und Verband der Ersatzkassen e.V., Sozialwahl 2017, (12. April 2017), http://www.sozialwahl.de.
[10] § 35a, § 52 Abs. 1 SGB IV (20. November 2015); Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund und Verband der Ersatzkassen e.V., Sozialwahl 2017, (13. April 2017), http://www.sozialwahl.de.
[11] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fragen und Antworten zu den Sozialwahlen, (13. April 2017),http://www.bmas.de.
[12] Reuter, L.: 2017, S.3
[13] Vgl. Reuter, L.: 2017, S. 3.; Walker, B.: 2017, S. 8.
Literaturverzeichnis
Reuter, L.: Das Märchen von der demokratischen Sozialwahl. In: Nordkurier. 31. März 2017. 2017, S. 3
Walker, B.: Millionen Versicherte haben die Wahl. Post von der Deutschen Rentenversicherung: Bürger bestimmen Vertreterversammlungen. In: Bonner General-Anzeiger. 9. März 2017. 2017, S. 8
(o.V.): Unsere Sozialversicherung. Wissenswertes speziell für junge Leute. Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.). Berlin 2016
Internetquellen
Winter, E.: Verhältniswahl. (o.J.). URL: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verhaeltniswahl.html (12. April 2017)
(o.V.): Sozialwahl. 2017. URL: https://www.sozialwahl.de/ihre-fragen/wichtige-begriffe/sozialwahl/ (12. April 2017)
(o.V.): Erklärgrafik. Sozialwahl 2017. (o.J.). URL: http://sozialwahl.dgb.de/ (13. April 2017)
(o.V.): Fragen und Antworten zu den Sozialwahlen. (o.J.). URL: http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialversicherungswahlen/Fragen-und-Antworten/inhalt.html;jsessionid=05265779FE7A1569AD4B48B323F25907 (13. April 2017)
(o.V): Wie funktioniert die Sozialwahl bei den verschiedenen Versicherungsträgern?. 2017. URL: https://www.sozialwahl.de/ihre-fragen/unsere-antworten/wie-funktioniert-die-sozialwahl-bei-den-verschiedenen-versicherungstraegern/ (13. April 2017)
(o.V.): Wer führt bei der Sozialwahl 2017 eine Urwahl (Wahl mit Wahlhandlung) durch?. 2017. URL: https://www.sozialwahl.de/ihre-fragen/unsere-antworten/wer-fuehrt-bei-der-sozialwahl-2017-eine-urwahl-wahl-mit-wahlhandlung-durch/ (13. April 2017)
(o.V.): Wann werden die Wahlunterlagen zugestellt?. 2017. URL: https://www.sozialwahl.de/ihre-fragen/unsere-antworten/wann-werden-die-wahlunterlagen-zugestellt/ (13. April 2014)
(o.V.): Was ist die Sozialwahl?. 2017. URL: https://www.sozialwahl.de/sozialwahl/die-sozialwahl-auf-einen-blick/ (13. April 2017)
verwendete Gesetze
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) -Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung-
In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009
(BGBl. I S. 3710, ber. S. 3973 und BGBl. 2011 I S. 363)
zuletzt geändert durch Art. 28 G zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner v. 20. November 2015 (BGBl. I. S. 2010)
Abbildungsverzeichnis
Beitragsbild: https://pixabay.com/de/stift-rotstift-ankreuzen-wahl-2181101/ (25. April 2017)