Inklusion mit Hindernissen: Wie das BTHG für Menschen in der besonderen Wohnform zur Herausforderung wird
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verfolgt das Ziel, die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihnen ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, (BMAS) 2024) Welche Veränderung ergeben sich aus der Gesetzgebung 2017 für Menschen mit komplexen Behinderungen, die in einer sogenannten Besonderen Wohnform Eingliederungshilfe erhalten? Steckbrief Besondere Wohnform Definition Der Deutsche Bundestag definiert die besondere Wohnform der Eingliederungshilfe als gemeinschaftliches Setting zur Erbringung von Eingliederungsleistungen. Das umfasst gemäß § 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 3 SGB XII persönliche Wohnräume und gemeinschaftlich nutzbare Bereiche. (Deutscher Bundestag, 2021) Personenkreis [...]
Innovative Wege zur Teilhabe – das Bundesteilhabegesetz
Das Fundament für grundlegende Veränderung: Starke Werte und gemeinsame Visionen Die Sozialgesetzbücher sind laut Noll „[…] seit ihrem Bestehen ständigen Reformbemühungen und Weiterentwicklungen ausgesetzt.“1. Bis in die 70er Jahre bestand nach Darstellung Hähners das Paradigma der Verwahrung, welches sich erst in den 80er Jahren in ein ganzheitliches Bild von Behinderung wandelte. Die Begriffe der Selbstbestimmung und Chancengleichheit erlangten daraus zentrale Bedeutung2. Menschen mit Behinderungen waren bisher mit ihrem Anspruch auf Leistungen dem SGB XII (Sozialhilfe) angesiedelt und häufig abhängig von Strukturen (wie z. B. Komplexeinrichtungen) oder dem zur Verfügung stehenden Angebot. Daher wurden sie oft nicht als selbstständige Personen mit [...]