Nach langjähriger Diskussion hat der Gesetzgeber Ende 2019 eine Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verabschiedet, die zum 1. September 2020 in Kraft treten wird.[1] Dabei soll der Wechsel vom alten in das neue System mittels einer zwölfjährigen Übergangsfrist gewährleistet werden. Diesem Gesetzesbeschluss folgend wurde am 14. Februar des laufenden Jahres vom Bundestag die neue Approbationsordnung beschlossen, die mittlerweile auch veröffentlicht worden ist. Für das kommende Jahr wird erwartet, dass die Psychotherapeutenkammern die Musterweiterbildungsordnung zur Verfügung stellen.[2] Im Folgenden sollen einige wichtige Änderungen dieser weitreichenden Reform kritisch beleuchtet werden.
Die Approbation – künftig schneller als bisher, aber dafür ohne die Fachkunde
Im gegenwärtigen System absolvieren angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach Abschluss des Psychologiestudiums eine dreijährige (Vollzeit) bzw. fünfjährige (Teilzeit) postgraduale Ausbildung, im Rahmen derer sie die Fachkunde für Psychotherapie erwerben. Im Anschluss an diese Ausbildung werden die sogenannten „PiAs“ (Psychotherapeuten in Ausbildung) approbiert und dürfen dann die geschützte Berufsbezeichnung „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ („PP“) führen und Patienten eigenverantwortlich psychotherapeutisch behandeln.
Im künftigen System sollen bereits im Masterstudium verstärkt psychotherapeutische Inhalte vermittelt werden, die bisher erst in der postgradualen Ausbildung gelehrt wurden. Dieser stärkere Praxis- und Berufsbezug des Masterstudiums wird vom Verfasser explizit begrüßt, denn es ist schwer nachvollziehbar, dass im aktuellen System häufig zunächst fünf Jahre studiert werden muss, bevor es dann erst in der postgradualen Ausbildung mit den eigentlichen Psychotherapie-Inhalten losgeht. Auf das neu konzipierte Masterstudium folgt allerdings künftig unmittelbar die Approbation, verbunden mit dem Titel „Psychotherapeut“ und – grundsätzlich – der Erlaubnis, den Beruf auszuüben. Die Fachkunde wird erst nach der Approbation im Wege einer fünfjährigen Weiterbildung erlangt. Ob ein nach dem neuen System approbierter Psychotherapeut die Fachkunde überhaupt erwirbt, ist allerdings ihm überlassen. Zwar wird ein Psychotherapeut ohne absolvierte Weiterbildung keine Kassenzulassung erhalten und die „Gefahr“, dass er oder sie eigenverantwortlich (selbstzahlende) Patienten behandelt mag allenfalls moderat erscheinen, so dass ein Experte der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem in Vorbereitung dieses Artikels ein Gespräch geführt wurde keine dahingehende Problematik sah. Es ist allerdings aus Sicht des aktuellen Systems bemerkenswert, dass die Approbation künftig unabhängig von der Fachkunde vergeben werden wird. Damit dürfte das neue System für Studierende, die eine rasche Approbation und Berufstätigkeit anstreben insofern von Vorteil sein. Auf der anderen Seite könnte die Tatsache, dass es künftig Psychotherapeuten ohne Fachkunde geben wird zu einiger Verwirrung führen.
Einführung eines Psychotherapie-Direktstudiums
Bislang gibt es kein Psychotherapiestudium, sondern nur ein Psychologiestudium, an das sich die postgraduale Ausbildung anschließt. Aus dem Bestreben heraus, bereits während des Studiums Inhalte aus dem Bereich der Psychotherapie zu vermitteln und die bisherige außeruniversitäre Berufsausbildung zu „akademisieren“, wird dies nun geändert. Während die neuen sogenannten „polyvalenten“ Bachelorstudiengänge weiterhin die gesamte Breite der Psychologie abdecken können, müssen Studierende sich zukünftig bereits bei der Wahl eines Masterstudiums entscheiden, ob sie einen spezialisierten Master absolvieren möchten, nach dessen Absolvierung sie Psychotherapeut werden können, oder ob sie wie bisher einen allgemeineren Master absolvieren möchten, mit dem es dann nicht mehr möglich sein wird, Psychotherapeut zu werden. Die Möglichkeit, sogar ohne Psychologiestudium (z.B. mit einem Abschluss in Pädagogik) Kinder- und Jugendlichentherapeut werden zu können, fällt künftig ganz weg. Die Verlagerung eines Teils der psychotherapeutischen Ausbildungsinhalte ins Studium erscheint begrüßenswert. Dagegen erscheint die Verengung der Zugangsvoraussetzungen zum Psychotherapeutenberuf, die es so beispielsweise in Österreich nicht gibt[3], kritikwürdig.
Die lange Ausbildungsdauer ist „nicht mehr hinnehmbar“ – wird sie nun also endlich verkürzt, oder sogar noch verlängert?
Im bisherigen System ist es ein langer (und teurer) Weg, Psychotherapeut zu werden. An das dreijährige Bachelorstudium schließt sich das zweijährige Masterstudium an, worauf die mindestens dreijährige Vollzeitausbildung folgt. Erst nach acht Jahren Gesamtausbildungszeit darf der Beruf dann ausgeübt werden. Und auch dies nur, wenn jeder Ausbildungsabschnitt in der Regelzeit absolviert wurde. Im Durchschnitt dauert es hingegen deutlich länger. So ergab eine vor einigen Jahren im Psychotherapeutenjournal veröffentlichte Studie von Ruoß et al., dass neuapprobierte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Durchschnitt über 39 Jahre alt waren[4], was wohl als ein stattliches Alter für Berufsanfänger bezeichnet werden kann. Kritisch in dieser Hinsicht äußerte sich ebenfalls die Ärztezeitung, die einen Artikel mit dem eindeutigen Titel „Die extrem lange Ausbildung ist nicht mehr hinnehmbar“ versah.[5] Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer bis zum Erreichen der Fachkunde wäre daher wünschenswert gewesen. Im neuen System kann nun die Approbation zwar bereits nach dem Masterstudium erlangt werden, wodurch die Ausbildungszeit formal um drei Jahre verkürzt wird. Die Fachkunde, und damit ein ungefähr mit dem Abschluss der Ausbildung nach dem alten System vergleichbares Qualifikationsniveau, wird künftig allerdings erst nach der fünfjährigen Weiterbildung erreicht. Aus mindestens acht Jahren Gesamtausbildungszeit werden in Zukunft also mindestens zehn Jahre.
Bezahlung von Psychotherapeuten in Aus- und Weiterbildung
Die Ausbildung zum Psychotherapeuten dauert nicht nur lange, sondern ist, wie erwähnt, auch teuer. Dies ergibt sich daraus, dass die Ausbildung selbst privat zu bezahlen ist, was einen fünfstelligen Euro-Betrag kostet, und die Praxisphasen während der Ausbildung – also immerhin die Arbeit studierter Psychologinnen und Psychologen – häufig nicht oder nur geringfügig bezahlt werden. Gegen diese Situation hat sich in der Vergangenheit Widerstand formiert, bis hin zu Demonstrationen von PiAs – „Psychologen in Ausbeutung“ statt „Psychologen in Ausbildung“, wie auf manchen Protestplakaten seinerzeit zu lesen war. Hier schafft der Gesetzgeber nun Abhilfe. Zukünftige Psychotherapeuten in Weiterbildung („PiWs“), sowie auch PiAs des alten Systems, werden bei ihrer stationären Praxistätigkeit bezahlt werden müssen. Dies ist aus Sicht der angehenden Therapeuten grundsätzlich zu begrüßen. Eine Frage, die allerdings vom Markt beantwortet werden wird, ist, ob einige Anbieter der Praxisstellen aufgrund der zukünftig vorgeschriebenen Vergütung möglicherweise manche Stellen ganz streichen werden.
Ebenbürtige Berücksichtigung aller anerkannten Therapieverfahren
Während in den 1960er-Jahren die Psychoanalyse vorherrschend war, ist heutzutage die große Mehrheit der Professuren für klinische Psychologie in der Hand von verhaltenstherapeutisch geprägten Hochschullehrern – zum Leidwesen der vormals dominierenden Analytiker. Der neuen Gesetzeslage zufolge sollen in den neuen Masterstudiengängen alle anerkannten Therapieverfahren gleichberechtigt berücksichtigt werden. Anerkannte Therapieverfahren sind in Deutschland gegenwärtig die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Psychoanalyse sowie – seit kurzem – die systemische Therapie. Die Gleichberechtigung dieser Therapieverfahren scheint eine berechtigte Forderung zu sein und wird vom Verfasser begrüßt. Leuzinger-Bohleber kritisiert allerdings wohl zu Recht, dass die Forderung nach Gleichberechtigung in der Praxis ins Leere laufen könnte, da sie nicht mit einer entsprechenden Verpflichtung der Universitäten einhergeht bzw. es ungewiss erscheint, wie verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Professorinnen und Professoren, die meist nicht über eine Ausbildung in den anderen Verfahren verfügen, eine Gleichberechtigung aller Verfahren sicherstellen sollen.[6]
Fazit
Die vorliegende Reform wird signifikante Auswirkungen haben – sowohl im Positiven wie, nach Einschätzung des Verfassers, auch im Negativen. Dabei scheinen einige Aspekte besonders problematisch zu sein – beispielsweise, dass es zukünftig Psychotherapeuten ohne Fachkunde geben soll. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen scheint von der Reform dermaßen enttäuscht zu sein, dass er großen Änderungsbedarf sieht und eigens eine Website unter der vielsagenden Adresse wirkt-nicht-richtig.de eingerichtet hat.
[1] Vgl. Psychologische Hochschule Berlin (2019)
[2] Vgl. Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V.
[3] Vgl. psyonline.at
[4] Vgl. Ruoß/Ochs/Jeschke/Peplau (2012), S. 105
[5] Vgl. Bühring (2008), S. 204
[6] Vgl. Leuzinger-Bohleber (2020), S. 8
Literatur:
Bühring, P. (2008), „Die extrem lange Ausbildung ist nicht mehr hinnehmbar“, Deutsches Ärzteblatt PP, 7. Jg., Nr. 5, S. 204-206.
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V., https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/gesundheitspolitik/themenseiten/ausbildungsreform/, abgerufen am 06.05.2020.
Leuzinger-Bohleber, M. (2020), Monopol der Verhaltenstherapeuten?, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 31, S. 8.
Psychologische Hochschule Berlin (2019), Die Psychotherapeutengesetzreform. Was ändert sich für Studierende und PiAs?, https://www.psychologische-hoch-schule.de/studium-ausbildung/psychotherapeutengesetz-faq/, abgerufen am 02.05.2020.
psyonline.at, https://www.psyonline.at/contents/304/psychotherapie-ausbildung, abgerufen am 06.05.2020.
Ruoß, M./Ochs, M./Jeschke, K./Peplau, L. (2012), Berufssituation, Zufriedenheit und Zukunftsperspektiven von Neuapprobierten PP/KJP, Psychotherapeutenjournal, 11. Jg., Nr. 2, S. 105-114.
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